Allgemeine Geschäfts- und Handelsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
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(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote vom Designer im nachfolgenden „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ (für die weitere Verarbeitung) genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der erhaltenen Vorauszahlung für Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
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(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunde, Käufer) oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) deren Geltung im Einzelfall widersprechen. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers (Druckerei und Designer) auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunde, Käufer) oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
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(3) Das Personal des Auftragnehmers (Druckerei und Designer) ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Kunden, Käufer) bezüglich des Vertrags zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (beispielsweise den Eingabemasken im Internet) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Alle zwischen dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) und dem Auftragnehmer (Druckerei und Designer) für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
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(1) Angebote in Prospekten, Anzeigen, Internetwerbung u.ä. sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgebildete Angebote hält sich der Auftragnehmer (Designer) 14 Kalendertage gebunden.
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(2) Der Auftraggeber (Kunde, Käufer) ist 30 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen Aufträge der schriftlichen, Fax- oder Email-Bestätigung des Auftragnehmers (Drucker und Designer). Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnt. Mit Zahlungseingang, Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom Auftraggeber (Kunde, Käufer) als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 -10 Werktagen Einspruch des Auftragnehmers (Designer) bezüglich des abgeschlossenen Vertrags mit dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) eingelegt werden, ansonsten gilt der Vertrag als nicht angenommen.
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(3) Der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer (Druckerei) zugehen, ist für die Einhaltung der Frist ausschlaggebend.
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(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer (Drucker und Designer) und dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) bezüglich der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email) niederzulegen.
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(5) Der Auftragnehmer (Designer) behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. E-Books) sowie sonstige kostenlosen oder heruntergesetzten Angebote von Produkten ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers (Kunde, Käufer) zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers (Designer) erforderlich machen.
§ 3 Preise und Preisänderungen
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(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
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(2) Zu den angegebenen Preisen kommen eventuell anfallende sonstige Kosten sowie Kosten für Verpackung und Versand separat hinzu. Wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Dies gilt auch für Selbstabholer. Änderungen behält sich der Auftragnehmer vor.
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(3) Werden vom Auftraggeber (Kunden, Käufer) Änderungen bezgl. Design, Muster, Wandbreite und Höhe, des Materials oder Erstellung neuer Daten oder ähnliche Vorarbeiten, nach Abschluß des Vertrages und vor den Druckarbeiten, veranlasst und vom Auftragnehmer (Druckerei und Designer) durchgeführt, werden diese nach mündlicher oder schriftlicher Absprache je nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
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(4) Notwendige Vorarbeiten, Berechnung der Dateien, insbesondere die erstellten oder an Dritte übertragenen Daten werden vom Auftragnehmer (Designer) ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) selbstständig ausgeführt. Bei Maßanfertigungen oder kurzfristigen Änderungen (Verzögerungen, Unschlüssigkeiten, neue Musterauswahl etc.) des Kunden, Käufers, liegt bei der Berechnung ihr jeweiliger zeitlicher Aufwand zu Grunde. Übersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber (Kunde, Käufer) 50 €, so muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.
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(5) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber (Kunden, Käufer) storniert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € durch den Auftragnehmer (Designer) berechnet werden. Hat der Auftragnehmer (Drucker und Designer) bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber (Kunde, Käufer) ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer (Designer) akzeptiert. Storniert der Auftraggeber (Kunde, Käufer) den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer (Drucker und Designer), ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber (Kunde) selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto oder per E-Mail oder Fax, also schriftlich erfolgen.
§ 4 Rücksendekosten
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(1) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach § 5 der AGB Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
§ 5 Widerrufsbelehrung / Kostentragungsvereinbarung
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(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
(1.1) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
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(2) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Andrej Brovc - T.S.L.T Germany
Marburger Straße [36]/ [35469] Allendorf
brovc@gmx.info
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(2.1) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Für bereits verklebte Ware kann keine Haftung übernommen werden. Deshalb ist die geliefert Ware vom Kunden, Käufer vorab zu überprüfen. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
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(3) Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber (Kunde, Käufer) von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Auftraggeber (Kunde, Käufer) die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber (Kunde, Käufer) kostenfrei.
§ 6 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber (Designer)
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(1) Der Auftragnehmer (Druckerei) führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber (Designer) angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber (Designer). Dies gilt nicht, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler durch die Cloud (Übermittlung) vorliegen oder zustande gekommen sind, die nicht vom Auftraggeber (Designer) und Auftragnehmer (Druckerei) zu verantworten sind.
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(2) Von Seiten des Auftragnehmers (Druckerei) besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber (Designer) oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber (Designer) ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftragnehmer (Drucker) verantwortlich.
§ 7 Lieferung und Leistungszeit
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(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers (Druckerei) erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online-Auftritt angegebene Liefertermin stellt keinen festen Termin sondern lediglich ein geschätztes Lieferdatum dar, dass für den Auftragnehmer (Druckerei und Designer) als nicht bindend anzusehen ist.
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(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer (Druckerei) zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber (Designer) gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer (Druckerei) durch den Designer.
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(3) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers (Druckerei) ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers (Designer). Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer (Druckerei) als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber (Designer) das Recht zum sofortigen und kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Dies wird dem Kunden, Käufer umgehend schriftlich mitgeteilt. Werden bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt des Auftraggebers (Designer) vom Vertrag Leistungen vom Auftragnehmer (Drucker und Designer) erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber (Kunden, Käufer) abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber (Kunde, Käufer) durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
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(4) Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers (Kunde, Käufer) vor, so hat der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) das Recht, Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber (Kunde, Käufer) die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Verlorengehens der Ware.
§ 9 Gefahrenübergang – Versand
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(1) Sobald der vom Auftragnehmer (Druckerei und Designer) ausgeführte Auftrag an die den Transport übernehmende Person/Firma übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers (Druckerei) verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber (Kunden, Käufer) über. Äußert der Auftraggeber (Kunde, Käufer) den Wunsch, dass der Versand verzögert wird, geht die Gefahr auf ihn über, sobald seine Ware versandbereit ist.
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(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber (Kunde, Käufer) angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer (Designer) erforderlich.
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(3) Die Versandkosten trägt der Auftraggeber (Kunde, Käufer) falls nicht anders ausgeschrieben.
§ 10 Rechte des Auftraggebers (Kunde, Käufer) bei Mängeln / Gewährleistung
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(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber ( Kunde, Käufer) und dem Auftragnehmer (Designer) beschriebenen Material-Beschaffenheit oder Qualität wie im Online-Auftritt erklärt, oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Herstellers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer (Druckerei) grundsätzlich zur Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber (Kunde, Käufer) den Kaufpreis in Höhe der Kosten für die jeweiligen Rücksendungen herabsetzen.
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(2) Druckerei: Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen, trotz der vorherigen Kalibrierung (Kalibration der Maschinen), in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer (Druckerei) erstellt wurden - und dem Endprodukt.
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(3) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten angelieferten Materials oder Mängeln durch Herstellungsverfahren kann der Auftragnehmer (Druckerei) nur bis zur Höhe des Auftragswertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer (Designer) das Material, entfällt diese Haftung.
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(3.1) Für sonstige Druckmaterialien: Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Materials/ Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
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(3.2) Der Auftragnehmer (Druckerei) ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber (Kunde, Käufer) keinen vom Aufragnehmer (Drucker und Designer) erstellten Material und Muster-Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
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(4) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
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(6) Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers (Kunde, Käufer) – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer (Druckerei und Designer) übernimmt für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss auch entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers (Kunde, Käufer) betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers (Druckerei und Designer) verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.
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(7) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber (Kunde, Käufer) oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) keine Haftung, außer der Auftraggeber (Kunde, Käufer) kann nachweisen, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ausschlaggebend sind.
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(8) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer (Druckerei) bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer (Druckerei) nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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(9) Der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) haftet nicht für die Weiterverarbeitung und normale Abnutzung des Materials.
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(10) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber den Auftragnehmern (Druckerei und Designer) nur dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) zu.
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(11) Der Auftraggeber (Kunde, Käufer) kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers (Druckerei) beruht. Hierfür gelten die in § 11 festgelegten Voraussetzungen.
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
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(1) Offensichtliche Sachmängel an der gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber (Kunde, Käufer) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer (Drucker/Designer) angezeigt werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzansprüche bezüglich des Mangels ausgeschlossen.
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(2) Der Auftragnehmer (Druckerei) haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden (insbesondere bei Mängeln, Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen).
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(3) Die in § 11(2) genannten Haftungsbeschränkungen sind nicht gültig für die Haftung des Auftragnehmers (Druckerei) wegen vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produktionsgesetz.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
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(1) Der Auftragnehmer (Druckerei) behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber (Kunden/ Käufer) vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftraggebers (Druckerei und Designer) ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber (Kunde, Käufer) nicht über das Eigentum hieran verfügen.
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(2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber (Kunde, Käufer) verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers (Druckerei und Designer) hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
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(3) Verstößt der Auftraggeber (Kunde, Käufer) gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer (Drucker und Designer) das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 13 Zahlung
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(1) Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber (Designer) eingezogen. Die anfallenden Bankgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine Onlinebearbeitungsgebühr von max. 3%, mindestens jedoch 5,95 € inkl. MwSt. hinzu. Für Samstagszustellungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt.
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(2) Verweigert der Auftraggeber (Kunde, Käufer) die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 100,00 € (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber (Kunde, Käufer) einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt. Unabhängig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.
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(3) Die Private Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
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(4) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer (Drucker und Designer) oder ein von diesem angegebenen Bankkonto erfolgen.
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(5) Der Auftragnehmer (Designer) behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers (Kunden, Käufers) gehen.
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(6) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers (Designer) beim Aufragnehmer (Druckerei), so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden, falls vorhanden, des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer (Druckerei) informiert den Auftraggeber (Designer) über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer (Druckerei), die Zahlung des Auftraggebers (Designer) zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
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(7) Erst wenn der Auftragnehmer (Druckerei und Designer) über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
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(8) Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, dann ist der Auftraggeber (Kunde, Käufer) zur Aufrechnung berechtigt. Er ist außerdem auch wegen Gegenansprüchen zur Zurückbehaltung aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
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(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer (Druckerei und Designer) sind nicht abtretbar.
§ 14 Patente, Urheberrechte und Marken
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(1) Die Daten/Dateien die der Auftragnehmer (Druckerei) erhält sind ausschließlich vom Auftraggeber (Designer). Es sind ausschließlich eigene vom Menschlichen Wesen erschaffene Ideen und Kreationen, sowie vom Menschen geschaffenes geistiges Eigentum des Auftraggebers (Designer) in digitaler Form.
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(2) Der Auftraggeber (Designer) und dessen Abnehmer (Kunde) werden vom Auftragnehmer (Druckerei) gegenüber Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf (Kunst-, Tapete oder Druck) eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten vom Auftraggeber (Designer) stammen.
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(3) Die in § 14 (1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers (Druckerei und Designer) gegenüber dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer (Druckerei) die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers (Druckerei) ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
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(4) Der Auftragnehmer (Druckerei) kann sich von den Paragraphen und den dadurch übernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder:
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[a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder
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[b] für den Auftraggeber (Designer) einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfügung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.
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§ 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
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(1) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber (Designer). Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber (Designer), dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte seiner eigenen eingereichten Unterlagen/ Daten/ Dateien ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber (Designer) den Auftragnehmer (Druckerei) sowie den Abnehmer (Kunde) von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 16 Handelsbrauch und Copyright
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(1) Der Auftragnehmer (Designer) behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers (Kunde, Käufer) erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers (Kunde, Käufer) für die Arbeiten des Auftragnehmers (Drucker und Designer) bezahlt der Auftraggeber (Kunde, Käufer) nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung, weder im Gesamten noch in Fragmenten (Detail). Auch dem Auftragnehmer (Druckerei) ist nicht gestattet die Rechte am geistigen Eigentum des Designers und im Besonderen das Recht der weiteren Vervielfältigung von gelieferten Daten/Dateien des Designers zu verletzen oder an Dritte zu veräußern. Wird eine schriftliche Vereinbarung erfüllt, kann das Copyright dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) oder einem Dritten (Kunden) gegen die Zahlung eines Entgelts zu Gunsten des Designers übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber (Kunde, Käufer) bzw. den Dritten über. Dies ist schriftlich festzuhalten.
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(2) Im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse (z. B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die zum Herstellen des vom Auftraggeber (Designer) geforderten Endprodukts erstellt werden, besteht keine Herausgabepflicht für den Auftragnehmer (Druckerei). Eine Abweichung von dieser Regelung ist möglich, diese Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich vereinbart werden.
§ 17 Geheimhaltung
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(1) Die dem Auftragnehmer (Druckerei) unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen (Aufträgen) des Auftraggebers (Designer) gelten als privat und streng vertraulich außerhalb des öffentlichen Protokolls, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
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(1) Daten, die der Auftragnehmer (Druckerei) aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber (Designer) erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer (Druckerei) gespeichert.
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(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber (Designer) eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber (Designer) selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer (Druckerei) kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (siehe § 19) dar.
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(3) Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 € für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
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(4) Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
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(5) Der Auftraggeber (Designer) nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach §28 des Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer (Druckerei) gespeichert werden. Weiter behält sich der Auftragnehmer (Druckerei) das Recht vor, die Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu übermitteln.
§ 19 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
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(1) Es gilt internationales Handelsrecht (Kommerzielles Recht). Alles Recht ist Vertrag. Alle Interaktionen basieren auf internationalem Handelsrecht, i.V. mit dem Völkerrecht, Deutschem Recht, Genfer Abkommen, Wiener Abkommen und der HLKO, und liegen diesen Geschäftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.
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(2) Es findet internationales Handels- und Vertragsrecht Anwendung. Der Vertrag wird ausschließlich auf Armeslänge (Black´s Law 1st/7th) gehalten.
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(3) Verträge über den internationalen Warenkauf durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten nicht.
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Der Gerichtsstand ist der District Court in Washington District of Columbia, hilfsweise Erfüllungsort, und gilt als vereinbarter Gerichtsstand. Sofern nichts anderes sich als Gerichtsstand (Staatlich legitimiert) anbietet und vereinbart werden kann. Ausnahmegerichte (Art. 101 GG) und Scheingerichte sowie Firmengerichte sind nicht statthaft und nicht zulässig. Hierzu ist die Zustimmung des Designers einzuholen.
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Im Vorhinein werden sich für alle Vertragsabschlüsse und evtl. Schadensregulierungen alle Rechte vorbehalten, ohne Einschränkungen, ohne Rekurs, ohne Prejudice nach UCC Doc# 1-308, UCC Doc# 1-103, UCC Doc# 2000043135.
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(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner in Verbindung Dritter nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
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(5) Für den Fall dass eine Bestimmung in den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon unberührt.